2024-05-24 08:48:27
Radwege gehören zur Strasse. Ein Radfahrer auf dem Radweg fährt also auch auf der Straße: [Link] Mit Radwegschild gekennzeichnete Radwege müssen nicht benutzt werden, wenn es unmöglich (z.B. blockiert) oder unzumutbar (z.B. verschneit) ist: [Link] NEEDS_MORE_RATINGS(12-0-1) Author
2024-05-24 16:30:22
NNN Der Begriff "Straße" wird hier eindeutig im umgangssprachlichen Sinne verstanden. NEEDS_MORE_RATINGS(0-0-4) Author
2024-05-25 07:57:49
Radfahrer und Radfahrerinnen in der Gruppe (geschlossener Verband ab 16 Teilnehmern) sind sehr wohl davon ausgenommen. Dazu kommt die Regelung bei Unbenutzbarkeit die für mindestens 60% der Radwege hierzulande in Frage kommt. [Link] NEEDS_MORE_RATINGS(4-0-1) Author
2024-05-25 11:41:04
Radfahrende dürfen oft die Fahrbahn benutzen, selbst wenn eine Radwegbenutzungspflicht angeordnet ist. Die Darstellung des BMDV ist somit falsch. Schlimm ist, dass das BMDV mit dem Post suggeriert, Autos hätten ein Vorrecht auf Straßennutzung vor Fahrrädern. [Link][Link] NEEDS_MORE_RATINGS(5-0-0) Author
2024-05-25 20:42:26
Nicht alle Radwege mit dem blauen Schuld müssen benutzt werden. Die Nutzungspflicht entfällt wenn die Radwege nicht benutzbar (durch Mülltonnen, Schnee usw.) und nicht zumutbar (z.B. schlechter Bodenbelag) sind: [Link][Link][Link] Radfahrer im Verband sind immer ausgenommen: [Link] NEEDS_MORE_RATINGS(2-0-1) Author
2024-05-27 21:16:06
Die StVO § 2 Absatz 4 besagt hierzu folgendes: " Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist." Somit ist die Aussage im Tweet korrekt und keine weiteren Anmerkungen nötig. Quelle: [Link] NEEDS_MORE_RATINGS(0-0-0) Author