2024-07-12 12:36:29
Misgendern wird nicht als Straftat geahndet sondern als Ordnungswidrigkeit. Laut § 14 ein Bußgeld von bis zu 10.000€ möglich § 14 Bußgeldvorschriften (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden. [Link] NEEDS_MORE_RATINGS(3-0-8) Author
2024-07-12 13:53:05
NNN Das Zitat ist aus dem Kontext gerissen. (1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 13 Absatz 1 Satz 1 die Geschlechtszugehörigkeit oder einen Vornamen offenbart und dadurch die betroffene Person absichtlich schädigt. [Link] NEEDS_MORE_RATINGS(6-0-1) Author
2024-07-13 07:55:25
NNN - Hinweise auf die Korrektheit des Artikels bitte in die Kommentare oder direkt an die Autorenschaft richten. OP hat den irreführenden Artikel nicht geschrieben, sondern stellt korrekt da, dass im Gesetz soetwas nicht steht. [Link] NEEDS_MORE_RATINGS(1-0-1) Author