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2024-08-10 16:33:24
Kontext: "Ausländer raus" alleine ist nicht strafbar. Die Demonstranten dürfen es somit skandieren. Dementsprechend ist es auch kein Polizeiversagen sondern Teil der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) und des Versammlungsrechts (Art. 8 GG) [Link] [Link] [Link]
NEEDS_MORE_RATINGS(3-0-12)
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2024-08-10 16:50:51
Die andere Community Note ist Unsinn. Dort wird argumentiert, "Ausländer raus" sei nicht strafbar. "Deutschland den Deutschen - Ausländer raus" hingegen schon.
NEEDS_MORE_RATINGS(9-0-2)
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2024-08-12 12:43:28
Die Polizei hat inzwischen bekannt gegeben, dass Ermittlungen aufgenommen wurden. [Link]
NEEDS_MORE_RATINGS(2-0-1)
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