2024-08-26 16:47:57
Der Bundespräsident kann Wahlen in nicht für ungültig erklären. Die Aufgabe Wahlen zu überwachen liegt bei der Wahlkommission. Diese können im Falle von Unregelmäßigkeiten vom Verfassungsgericht für ungültig erklärt werden. [Link] NEEDS_MORE_RATINGS(26-4-3) Author
2024-08-26 18:34:57
Der Bundespräsident kann die Wahlen nicht für ungültig erklären. Das kann abschließend in einem Wahlprüfungsverfahren: - in Sachsen der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen (Artikel 45 Verf SN) und - in Thüringen der Thüringer Verfassungsgerichtshof (§ 64 ThürLWG). [Link][Link] CURRENTLY_RATED_HELPFUL(25-2-2) Author
2024-08-27 05:53:02
Es liegt nicht in der Kompetenz des Bundespräsidenten, Wahlen eines Mitgliedstaates des Bundes für ungültig zu erklären, nur damit begründet, dass ihm das Ergebnis nicht passt! [Link] NEEDS_MORE_RATINGS(0-0-0) Author