2024-09-04 17:02:33
Das SBG ist noch gar nicht in Kraft, eine solche Handlung wäre aber auch dann nicht möglich. Der OT möchte hier Stimmung gegen das SBG machen und lügt. [Link] NEEDS_MORE_RATINGS(15-0-4) Author
2024-09-04 18:42:41
NNN Missbrauchen Sie die CN nicht für Pöbeleien. CURRENTLY_RATED_NOT_HELPFUL(0-0-5) Author
2024-09-05 06:04:35
Das SBGG ist noch nicht in Kraft. Niemand kann deswegen jetzt schon mit dem Gesetz den Vornamen und den Personen geändert haben. Kredite müssen auch bei einer erfolgten Änderung weiter bedient werden. [Link] NEEDS_MORE_RATINGS(15-0-2) Author
2024-09-05 07:11:09
NNN. Eine Änderung des Geschlechtseintrag war und ist auch vor Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes möglich, nur deutlich aufwändiger. [Link] NEEDS_MORE_RATINGS(4-0-5) Author
2024-09-05 09:14:33
NNN. Auch jetzt schon kann ein vom Geschlecht abweichender der Geschlechtseintrag eingetragen werden, nur halt mit Attest (diese Anforderung entfällt). Das heißt, dass die geschilderte Situation durchaus eingetreten sein kann. NEEDS_MORE_RATINGS(1-0-4) Author
2024-09-05 20:24:54
Transgender-Personen können bereits jetzt nach dem Transsexuellengesetz ihren Geschlechtseintrag/Namen in offiziellen Dokumenten ändern lassen. Das SBGG ist dazu nicht erforderlich. [Link] NEEDS_MORE_RATINGS(1-1-1) Author