2024-11-15 13:12:37
Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat bestätigt, dass die Hausdurchsuchung aufgrund der Anzeige von Robert Habeck zustande kam, siehe Absatz 3. [Link] NEEDS_MORE_RATINGS(22-0-15) Author
2024-11-15 13:20:05
Die Staatsanwaltschaft hat verschiedentlich bestätigt, dass die Hausdurchsuchung wegen des Strafantrags durch Robert Habeck erfolgte. Die Presseerklärung lässt sich nicht als Beleg hinzuziehen, da sie im Punkt Volksverhetzung unklar formuliert ist. [Link] NEEDS_MORE_RATINGS(16-1-13) Author
2024-11-15 13:29:04
Der Verfasser widerlegt seine eigene Behauptung mit dem von ihm geteilten Screenshot selbst. Dort steht wortwörtlich, dass wegen des Tatverdachts §§ 185, 188, 194 die Hausdurchsuchung durchgeführt wurde. [Link] NEEDS_MORE_RATINGS(35-1-18) Author
2024-11-15 13:54:01
§194 StGb In den Fällen der §§ 188 und 192a wird die Tat auch dann verfolgt, wenn die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. [Link] NEEDS_MORE_RATINGS(4-1-9) Author
2024-11-15 14:53:36
NNN - Volksverhetzung und auch die Herabwürdigung von Ministern sind Offizialdelikte. Das heißt, eine Verfolgung wird unabhängig von einer Strafanzeige geführt. NEEDS_MORE_RATINGS(8-0-7) Author
2024-11-15 16:20:08
Rechtes Bild, 3. Absatz: „Wegen des Tatverdachts einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung gem. §§ 185, 188, 194 StGB erfolgte […] eine richterlich angeordnete Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten […]“ [Link] Robert Habeck stellte Strafantrag: [Link][Link] NEEDS_MORE_RATINGS(33-0-10) Author
2024-11-15 16:25:48
NNN, der 4. Absatz ist eine Fortsetzung der Tatvorwürfe aus dem 3. Absatz, der vorherige kann nicht isoliert betrachtet werden. Eine Analyse der Wortbedeutungen ist wie der originale Tweet eine persönliche Meinung und gehört in die Kommentare. NEEDS_MORE_RATINGS(8-0-1) Author