2024-12-30 01:16:58
Es drohe eine Strafe *bis zu* 3 Jahre Freiheitsentzug oder *bis zu* 50.000 Euro Geldstrafe. [Link] NEEDS_MORE_RATINGS(2-1-1) Author
2024-12-30 08:02:35
Allgemein ist das Zünden von Feuerwerkskörpern für 48h erlaubt. Nämlich vom 31.12. 24:00Uhr bis 01.01. 0Uhr. Gemeinden können in ihren Ortschaften andere Zeiten festlegen oder das Zünden von Feuerwerk komplett verbieten. Quelle: [Link] NEEDS_MORE_RATINGS(0-0-1) Author
2024-12-30 08:40:43
Die Zeitangabe ist falsch und unlogisch. Es muss heißen 31.12. 00:00:00 bis 01.01. 24:00:00 [Link] CURRENTLY_RATED_NOT_HELPFUL(0-0-1) Author