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2023-11-05 15:39:59
Laut EU-Grundrechtecharta gilt dieses Recht für "jede Person". Auch in Deutschland. [Link]
NEEDS_MORE_RATINGS(3-1-1)
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2023-11-05 16:10:57
Rechtsprechung und die Gesetzgeber legen das Versammlungsrecht weiter als Jedermannsrecht aus, weil hier auch völkerrechtliche Verpflichtungen Deutschlands wirken, so zB aus der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. [Link] [Link]
NEEDS_MORE_RATINGS(7-0-1)
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2023-11-05 22:44:57
Der Post informiert sachlich korrekt zu Art 8 GG [Link] und bedarf bereits deshalb keiner Anmerkung. Speziell die vorgeschlagene Anmerkung geht zudem nicht auf den Anwendungsbreich der Charta ein, Art 51 GRCh. [Link]
NEEDS_MORE_RATINGS(3-1-2)
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2023-11-06 01:25:01
Wegen des Versammlungsgesetzes, des Auffanggrundrechts des Art. 2 Abs. 1 GG und internationaler Übereinkommen genießen Ausländer in Deutschland Versammlungsfreiheit. Das sieht auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages so: [Link]
NEEDS_MORE_RATINGS(4-0-1)
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